Mitteilung des Bundesausschusses Wettkampforganisation

Von der IAAF beschlossene Änderungen der internationalen Wettkampfbestimmungen

Die nachfolgenden Änderungen treten zum 1. Januar 2002 in Kraft, es sei denn, ein späterer Termin (1.1.2003) ist besonders vermerkt.

Regel 118 - Entscheidung des Schiedsgerichts -

Das Schiedsgericht hat künftig die Möglichkeit seine Entscheidung nochmals zu überprüfen, wenn ihm neue schlüssige Beweise vorgelegt werden.

Regel 130 - Rundenzähler -

Künftig ist ein Transpondersystem (Chipeinsatz) bei Wettbewerben auf der Bahn zulässig.

Regel 142 - Meldungen -

Ist ein Teilnehmer zu seinem ersten Versuch nicht anwesend, wird dies künftig als Verzicht auf den Versuch gewertet (bisher führte dies zur Disqualifikation).

Regel 143.2 - Schuhe -

Die Regelung, dass bei großen Veranstaltungen auf einem Vordruck angegeben werden musste, welche Schuhe (Spikes) getragen werden, ist weggefallen.

Regel 144 - Unterstützung der Wettkämpfer -

Künftig ist eine Unterhaltung mit dem Trainer, Betreuer möglich, dazu ist ein Verlassen des unmittelbaren Wettkampfbereichs über die Laufbahn möglich. Eine einmal im Wettkampfbereich vorgenommene physiotherapeutische und/oder medizinische Behandlung/Untersuchung, die notwendig ist, um einen Wettkämpfer die Teilnahme oder weitere Teilnahme zu ermöglichen, gilt nicht als unzulässige Unterstützung

Regel 172.7 - Fehlstart -

Die neue Fehlstartregelung (wie bei den Schwimmern) tritt am 1.01.2003 in Kraft. Im Mehrkampf (nur noch 2 Fehlstarts möglich) bereits ab dem 1.01.2002.

Regel 170 - Staffelläufe -

Bei der 4x400m-Staffel müssen die 3. und 4. Läufer beim Wechsel die Position von innen nach außen einnehmen, die ihre Staffel am 200m-Start erlaufen hat. Verändern sie diese Positionen führt dies zur Disqualifikation. Das gleiche gilt, wenn die ankommenden Läufer nach dem Wechsel nicht in ihrer Bahn bleiben und dadurch einen Mitkonkurrenten behindern. Den Wettkämpfern ist das Tragen von Handschuhen bei Staffelwettbewerben untersagt.

Regel 180.17 - Verzögerung -

Als erlaubte Versuchszeit gilt für alle technischen Wettbewerbe 1 Minute. Beim Stabhochsprung beginnt diese Zeit mit der Einstellung der Sprungständer.

Regel 181.7 - Sprunglatte -

Die Sprunglatte aus Metall wurde gestrichen. Vom 1.01.2003 an dürfen die Endstücke nur noch einen halbrunden Querschnitt haben.

Regel 183 - Stabhochsprung -

Verkürzung der Aufleger von 75 mm auf 55 mm vom 1.01.2003 an.

Regel 184 - Horizontale Sprünge -

Die maximale Länge der Anlaufbahn beim Weit-/Dreisprung ist auf 45 m begrenzt. Läuft ein Wettkämpfer darüber hinaus an, wird dies als Fehlversuch gewertet. Die Folge dieser Änderung ist, dass künftig eine sichtbare Markierung angebracht und ein Kampfrichter den Ablauf beobachten muss.

Regel 185 - Weitsprung -

Der Winkel (Plastilineinlage) beim Kontaktbrett wurde von 30° auf nunmehr 45° geändert. Dadurch erhofft man sich, dass künftig sichtbare Abdrucke entstehen.

Regel 187 - Stoß- und Wurfwettbewerbe -

Beim Speerwurf darf ein Wettkämpfer einen Ellenbogenschutz tragen.

Regel 187.12a - Stoß- und Wurfwettbewerbe -

Vom 1.01.2003 wird der Sektor für das Kugelstoßen, den Diskus- und Hammerwurf von bisher 40° auf 34,92° verengt. Dies hört sich komplizierter an, als es in der Praxis für das Anlagen des Sektors der Fall ist. Die Verengung bedeutet nämlich, dass der Sektor von 34,92° dann genau festgelegt ist, wenn die zwei auf den Sektorenlinien bei 10m vom Kreismittelpunkt entfernten Punkte 6 m (bei 20m = 12m) voneinander entfernt liegen.

Regel 188.5 - Kugel - und Regel 191.9 - Hammer -

Für die A-Jugend (U 20) sind mit 6 kg neue Gewichte eingeführt worden. Nach dem Beschluss der Jugend-Vertretung bleibt es jedoch im nationalen Bereich (DLV) bei der bisherigen Regelung (6,25 kg).

Regel 191 - Hammerwurf -

Vom 1.01.2003 an ist nur noch der dreieckige Handgriff zulässig.

Regel 230 - Gehen - + Regel 250 - Cross - wurden ebenfalls in vielen Passagen geändert.

Regel 260 - Weltrekorde -

Leistungen die auf nicht regelgerechten Anlagen erzielt wurden, werden nicht als Rekord anerkannt, dazu zählen beispielsweise beim Weit- und Dreisprung, wenn der Anlauf über federnde Podeste führt. Dagegen können Hochsprung oder Stabhochsprungleistungen anerkannt werden, die auf dem Markplatz in einer Stadt ausgetragen werden, wenn der Anlauf über festem Boden verläuft und die übrigen Bedingungen bzgl. der Anlage den Anforderungen entsprechen. Zur Anerkennung eines Weltrekords im Mehrkampf ist hinsichtlich der Windgeschwindigkeit eine neue Regelung eingeführt worden. Danach kann auch eine Leistung als Rekord anerkannt werden, wenn die durchschnittliche Windgeschwindigkeit, basierend auf der Summe der gemessenen Windgeschwindigkeiten der Einzeldisziplinen, geteilt durch deren Anzahl, +2m/s nicht übersteigt.



gez.

Volker Wollschläger

Vorsitzender des Bundesausschusses Wettkampforganisation